Datenschutz in Jobcentern und Arbeitsagenturen: Unterschied zwischen den Versionen

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Hinweise und Hilfestellungen aus dem [http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/24TB_2011_2012.html 24. Tätigkeitsbericht] des [https://www.bfdi.bund.de Bundesdatenschutzbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit] (BfDI).
Hinweise und Hilfestellungen aus dem [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/24TB_11_12.html 24. Tätigkeitsbericht] des [https://www.bfdi.bund.de Bundesdatenschutzbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit] (BfDI).


== Erhebung und Speicherung von Unterlagen ==
== Erhebung und Speicherung von Unterlagen ==
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Bei Anträgen auf Arbeitslosengeld II müssen die dazu erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, um die Anspruchsvoraussetzungen nach den {{p|juris|sgb_2|7|§§ 7 ff. SGB II}} feststellen zu können, was auch die Überprüfung der Identität einschließt ({{p|juris|sgb_1|60|§ 60 Absatz 1 Nummer 3}} i.V.m. {{p|juris|sgb_1|61|§ 61 SGB I}}). Zur Kontrolle der Personalien können die Mitarbeiter der Jobcenter auch die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises verlangen, da die Daten des Personalausweises, insbesondere die aktuelle Wohnanschrift, mit den Angaben im Antrag übereinstimmen müssen. Eine Kopie des Dokuments in der Akte ist aber zur Identifizierung und Aufgabenerfüllung nicht [[Erforderlichkeit|erforderlich]]. Vielmehr genügt ein dort oder auf dem Antragsformular anzubringender Vermerk, dass der aktuelle Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorgelegen hat.  
Bei Anträgen auf Arbeitslosengeld II müssen die dazu erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden, um die Anspruchsvoraussetzungen nach den {{p|juris|sgb_2|7|§§ 7 ff. SGB II}} feststellen zu können, was auch die Überprüfung der Identität einschließt ({{p|juris|sgb_1|60|§ 60 Absatz 1 Nummer 3}} i.V.m. {{p|juris|sgb_1|61|§ 61 SGB I}}). Zur Kontrolle der Personalien können die Mitarbeiter der Jobcenter auch die Vorlage eines gültigen Passes oder Personalausweises verlangen, da die Daten des Personalausweises, insbesondere die aktuelle Wohnanschrift, mit den Angaben im Antrag übereinstimmen müssen. Eine Kopie des Dokuments in der Akte ist aber zur Identifizierung und Aufgabenerfüllung nicht [[Erforderlichkeit|erforderlich]]. Vielmehr genügt ein dort oder auf dem Antragsformular anzubringender Vermerk, dass der aktuelle Personalausweis oder ein anderes Ausweisdokument vorgelegen hat.  


Dies entspricht auch der Auffassung der Bundesagentur für Arbeit (vgl. „HEGA 01/12 – 08 – Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte“, ab 20.03.2013 HEGA 03/13 - 09 [http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-03-2013-VG-Leistungsakte-SGB-II.html]) und der für die Jobcenter in der Rechtsform der zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen) zuständigen [[LfD|Datenschutzbeauftragten der Länder]], wie eine schriftliche Umfrage unter den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 31. Januar 2012 bestätigt hat.
Dies entspricht auch der Auffassung der Bundesagentur für Arbeit (vgl. „HEGA 01/12 – 08 – Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte“, ab 20.03.2013 HEGA 03/13 - 09 [http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI432076]) und der für die Jobcenter in der Rechtsform der zugelassenen kommunalen Träger (Optionskommunen) zuständigen [[LfD|Datenschutzbeauftragten der Länder]], wie eine schriftliche Umfrage unter den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vom 31. Januar 2012 bestätigt hat.




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==== Darf mein Arbeitsvermittler die Unterlagen für den Ärztlichen Dienst lesen? ====
==== Darf mein Arbeitsvermittler die Unterlagen für den Ärztlichen Dienst lesen? ====


Der „Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und SGB III“ ([http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A10-Fachdienste/Dokument/HEGA-09-2011-Einschaltung-Fachdienste.html HEGA 09/11 - 11]) der BA regelt, dass Gesundheitsunterlagen im verschlossenen Umschlag einzureichen sind.  
Der „Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes im Bereich des SGB II und SGB III“ [http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI431724] der BA regelt, dass Gesundheitsunterlagen im verschlossenen Umschlag einzureichen sind.  


Die in den Agenturen für Arbeit tätigen Fachkräfte sind nicht dafür ausgebildet, medizinische Unterlagen auszuwerten. Dies ist Aufgabe des Fachpersonals des Ärztlichen Dienstes. Für den Ärztlichen Dienst eingereichte Unterlagen, die sensible Daten enthalten, gehören nicht in die Hände der Arbeitsvermittler und dürfen ohne [[Einwilligung]] der Betroffenen weder geöffnet noch eingesehen werden.
Die in den Agenturen für Arbeit tätigen Fachkräfte sind nicht dafür ausgebildet, medizinische Unterlagen auszuwerten. Dies ist Aufgabe des Fachpersonals des Ärztlichen Dienstes. Für den Ärztlichen Dienst eingereichte Unterlagen, die sensible Daten enthalten, gehören nicht in die Hände der Arbeitsvermittler und dürfen ohne [[Einwilligung]] der Betroffenen weder geöffnet noch eingesehen werden.
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Jeder Antragsteller auf Leistungen nach dem SGB II hat von seinem Jobcenter das „Merkblatt SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende“ [http://www.arbeitsagentur.de/bund/generator/goto?id=54890] der BA (Stand März 2013) erhalten, wo unter der Überschrift „Datenschutz“ auf Seite 70 in einem mit blauem Hintergrund hervorgehobenen Kasten das Folgende ausgeführt ist:  
Jeder Antragsteller auf Leistungen nach dem SGB II hat von seinem Jobcenter das [http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mdk1/~edisp/l6019022dstbai378643.pdf Merkblatt SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende]der BA (Stand August 2014) erhalten, wo unter der Überschrift „Datenschutz“ auf Seite 70 das Folgende ausgeführt ist:  
<blockquote style="background-color:#eeeef3;border:1px dotted #434550;padding:5px;">
<blockquote style="background-color:#eeeef3;border:1px dotted #434550;padding:5px;">
"Ärztliche und psychologische Gutachten sowie Befunde
"Ärztliche Gutachten enthalten besonders schutzwürdige Sozialdaten und sind nach § 76 Abs. 2 Nr. 1 SGB X von einer Übermittlung an Dritte, wie z.B. andere Sozialleistungsträger oder sonstige Stellen im Sinne des § 35 SGB I, ausgeschlossen, wenn Sie dieser Übermittlung ausdrücklich widersprechen."
sind von der Übersendung ausgenommen, wenn Sie der
Übermittlung ausdrücklich widersprochen haben."
</blockquote>
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== Einzelnachweise ==
== Einzelnachweise ==


[http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/24TB_2011_2012.html 24. Tätigkeitsbericht] des Bundesdatenschutzbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Taetigkeitsberichte/TB_BfDI/24TB_11_12.html 24. Tätigkeitsbericht] des Bundesdatenschutzbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, zuletzt abgerufen am 29.11.2014




[1] [http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A07-Geldleistung/Dokument/HEGA-03-2013-VG-Leistungsakte-SGB-II.html HEGA 03/13 - 09] - Hinweise zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte und verbindliche Regelungen zu den Aufbewahrungsfristen im Rechtskreis SGB II
[1] [http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Veroeffentlichungen/Weisungen/Arbeitnehmer/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI432076 HEGA 03/13 - 09] - Hinweise zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte und verbindliche Regelungen zu den Aufbewahrungsfristen im Rechtskreis SGB II, zuletzt abgerufen am 29.11.2014


[2] [https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=88505 Urteil des Bundessozialgerichtes vom 19.02.2009, Az. B 4 AS 10/08 R]
[2] [https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=88505 Urteil des Bundessozialgerichtes vom 19.02.2009, Az. B 4 AS 10/08 R], zuletzt abgerufen am 29.11.2014


[3] [http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/zentraler-Content/HEGA-Internet/A10-Fachdienste/Dokument/HEGA-09-2011-Einschaltung-Fachdienste.html HEGA 09/11 - 11] - Praxisleitfaden zur Einschaltung der Fachdienste, [http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/HEGA-Internet/A10-Fachdienste/Publikation/HEGA-09-2011-Einschaltung-Fachdienste-Anlage-1.pdf Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes] im Bereich des SGB II und SGB III
[3] [http://www.arbeitsagentur.de/web/content/DE/Detail/index.htm?dfContentId=L6019022DSTBAI431724 Praxisleitfaden zur Einschaltung der Fachdienste] (HEGA 09/11 - 11), [http://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/documents/webdatei/mdaw/mtaw/~edisp/l6019022dstbai397423.pdf Praxisleitfaden zur Einschaltung des Ärztlichen Dienstes] im Bereich des SGB II und SGB III, zuletzt abgerufen am 29.11.2014


[4] [http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP12/961/96128.html Basisinformationen über den Vorgang] Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuchs über den Schutz der Sozialdaten sowie zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs - 2. SGBÄndG) (G-SIG: 12020515)
[4] [http://pdok.bundestag.de/extrakt/ba/WP12/961/96128.html Basisinformationen über den Vorgang] Gesetz zur Änderung von Vorschriften des Sozialgesetzbuchs über den Schutz der Sozialdaten sowie zur Änderung anderer Vorschriften (Zweites Gesetz zur Änderung des Sozialgesetzbuchs - 2. SGBÄndG) (G-SIG: 12020515), zuletzt abgerufen am 29.11.2014


[5] [https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152514 Urteil des Bundessozialgerichtes vom 25.01.2012, Az. B 14 AS 65/11 R]
[5] [https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=152514 Urteil des Bundessozialgerichtes vom 25.01.2012, Az. B 14 AS 65/11 R], zuletzt abgerufen am 29.11.2014




== Weitere Informationen ==
== Weitere Informationen ==


[http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.305069.de Ratgeber zu Hartz IV] - Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, Stand August 2012
[http://www.lda.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.305069.de Ratgeber zu Hartz IV] - Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg, Stand August 2012, zuletzt abgerufen am 29.11.2014


[[Kategorie:Themen]]
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