Richtlinie (EU) 2016/680

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Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016

zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Ermittlung, Aufdeckung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI des Rates

Stand: 11.09.2016

Inhaltsverzeichnis

Kapitel I - Allgemeine Bestimmungen

Artikel 1 Gegenstand und Ziele
Artikel 2 Anwendungsbereich
Artikel 3 Begriffsbestimmungen

Kapitel II - Grundsätze

Artikel 4 Grundsätze in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten
Artikel 5 Fristen für die Speicherung und Überprüfung
Artikel 6 Unterscheidung verschiedener Kategorien betroffener Personen
Artikel 7 Unterscheidung zwischen personenbezogenen Daten und Überprüfung der Qualität der personenbezogenen Daten
Artikel 8 Rechtmäßigkeit der Verarbeitung
Artikel 9 Besondere Verarbeitungsbedingungen
Artikel 10 Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten
Artikel 11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Kapitel III - Rechte der betroffenen Person

Artikel 12 Mitteilungen und Modalitäten für die Ausübung der Rechte der betroffenen Person
Artikel 13 Der betroffenen Person zur Verfügung zu stellende oder zu erteilende Informationen
Artikel 14 Auskunftsrecht der betroffenen Person
Artikel 15 Einschränkung des Auskunftsrechts
Artikel 16 Recht auf Berichtigung oder Löschung personenbezogener Daten und Einschränkung der Verarbeitung
Artikel 17 Ausübung von Rechten durch die betroffene Person und Prüfung durch die Aufsichtsbehörde
Artikel 18 Rechte der betroffenen Person in strafrechtlichen Ermittlungen und in Strafverfahren

Kapitel IV - Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter

Abschnitt 1 - Allgemeine Pflichten

Artikel 19 Pflichten des Verantwortlichen
Artikel 20 Datenschutz durch Technikgestaltung und datenschutzfreundliche Voreinstellungen
Artikel 21 Gemeinsam Verantwortliche
Artikel 22 Auftragsverarbeiter
Artikel 23 Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters
Artikel 24 Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten
Artikel 25 Protokollierung
Artikel 26 Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
Artikel 27 Datenschutz-Folgenabschätzung
Artikel 28 Vorherige Konsultation der Aufsichtsbehörde

Abschnitt 2 - Sicherheit personenbezogener Daten

Artikel 29 Sicherheit der Verarbeitung
Artikel 30 Meldung von Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten an die Aufsichtsbehörde
Artikel 31 Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Person

Abschnitt 3 - Datenschutzbeauftragter

Artikel 32 Benennung eines Datenschutzbeauftragten
Artikel 33 Stellung des Datenschutzbeauftragten
Artikel 34 Aufgaben des Datenschutzbeauftragten

Kapitel V - Übermittlung personenbezogener Daten an Drittländer oder internationale Organisationen

Artikel 35 Allgemeine Grundsätze für die Übermittlung personenbezogener Daten
Artikel 36 Datenübermittlung auf der Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses
Artikel 37 Datenübermittlung vorbehaltlich geeigneter Garantien
Artikel 38 Ausnahmen für bestimmte Fälle
Artikel 39 Übermittlung personenbezogener Daten an in Drittländern niedergelassene Empfänger
Artikel 40 Internationale Zusammenarbeit zum Schutz personenbezogener Daten

Kapitel VI - Unabhänge Aufsichtsbehörden

Abschnitt 1 - Unabhängigkeit

Artikel 41 Aufsichtsbehörde
Artikel 42 Unabhängigkeit
Artikel 43 Allgemeine Bedingungen für die Mitglieder der Aufsichtsbehörde
Artikel 44 Errichtung der Aufsichtsbehörde

Abschnitt 2 - Zuständigkeit, Aufgaben und Befugnisse

Artikel 45 Zuständigkeit
Artikel 46 Aufgaben
Artikel 47 Befugnisse
Artikel 48 Meldung von Verstößen
Artikel 49 Tätigkeitsbericht

Kapitel VII - Zusammenarbeit

Artikel 50 Gegenseitige Amtshilfe
Artikel 51 Aufgaben des Ausschusses

Kapitel VIII - Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen

Artikel 52 Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Artikel 53 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen eine Aufsichtsbehörde
Artikel 54 Recht auf wirksamen gerichtlichen Rechtsbehelf gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter
Artikel 55 Vertretung von betroffenen Personen
Artikel 56 Recht auf Schadenersatz
Artikel 57 Sanktionen

Kapitel IX - Durchführungsrechtsakte

Artikel 58 Ausschussverfahren

Kapitel X - Schlussbestimmungen

Artikel 59 Aufhebung des Rahmenbeschlusses 2008/977/JI
Artikel 60 Bestehende Unionsrechtsakte
Artikel 61 Verhältnis zu bereits geschlossenen internationalen Übereinkünften im Bereich der justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen und der polizeilichen Zusammenarbeit
Artikel 62 Berichte der Kommission
Artikel 63 Umsetzung
Artikel 64 Inkrafttreten
Artikel 65   Adressaten

Weitere Informationen

  • Rechtsvorschriften: Amtsblatt L 119 der Europäischen Union, 59. Jahrgang 4. Mai 2016
  • Informationen: Dokument 32016L0680
  • Europäische Kommission: Procedure 2012/0010/COD, COM (2012) 10: Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten durch die zuständigen Behörden zum Zwecke der Verhütung, Aufdeckung, Untersuchung oder Verfolgung von Straftaten oder der Strafvollstreckung sowie zum freien Datenverkehr
  • Europäisches Parlament: Procedure file 2012/0011(COD), Verfahren 2012/0011(COD): Angenommene Texte

Frühere Normen

Rahmenbeschluss 2008/977/JI des Rates vom 27. November 2008 über den Schutz personenbezogener Daten, die im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit in Strafsachen verarbeitet werden, Amtsblatt Nr. L 350/60 vom 30.12.2008


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