Personalinformationssystem: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
(doppelte Überschrift entfernt)
Zeile 1: Zeile 1:
==Personalinformationssysteme==
Personalinformationssysteme sind grundsätzlich zulässig, ihre Einführung unterliegt der Mitbestimmung durch die Personalvertretung oder den Betriebsrat.
Personalinformationssysteme sind grundsätzlich zulässig, ihre Einführung unterliegt der Mitbestimmung durch die Personalvertretung oder den Betriebsrat.