Personalinformationssystem: Unterschied zwischen den Versionen

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Personalinformationssysteme sind grundsätzlich zulässig, ihre Einführung unterliegt der Mitbestimmung durch die Personalvertretung oder den Betriebsrat.
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Die Empfehlungen des BfDI hinsichtlich der Nutzung von Personalinformationssystemen lauten:
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