Liste von Verarbeitungsvorgängen: Unterschied zwischen den Versionen
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* [https://www.datenschutz-berlin.de/pdf/datenschutzfolgeabschaetzung/wp248_rev.01_de.pdf ''Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und Beantwortung der Frage, ob eine Verarbeitung im Sinne der Verordnung 2016/679 „wahrscheinlich ein hohes Risiko mit sich bringt“''] (WP 248 Rev. 01 vom 4. April 2017) | |||
== Deutsche Listen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO == | == Deutsche Listen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO == |
Version vom 30. Mai 2018, 09:55 Uhr
Nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fall eine Datenschutzfolgeabschätzung (DSFA) erforderlich ist.
Datenschutzgruppe nach Artikel 29
- Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und Beantwortung der Frage, ob eine Verarbeitung im Sinne der Verordnung 2016/679 „wahrscheinlich ein hohes Risiko mit sich bringt“ (WP 248 Rev. 01 vom 4. April 2017)
Deutsche Listen nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO
- BfDI: Liste von Verarbeitungsvorgängen gemäß Artikel 35 Abs. 4 DSGVO
- Bundesländer
- Baden-Würrtemberg: Liste von Verarbeitungsvorgängen nach Art. 35 Abs. 4 DS-GVO, für die gemäß Art. 35 Abs. 1 DS-GVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung von Verantwortlichen im nicht-öffentlichen Bereich durchzuführen ist
- Berlin
- Brandenburg
- Hamburg: Liste von Verarbeitungsvorgängen nach Art. 35 Abs. 4 DS-GVO , für die gemäß Art. 35 Abs. 1 DS-GVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung von Verantwortlichen im nicht-öffentlichen Bereich durchzuführen ist
- Niedersachsen:
- Saarland Liste von Verarbeitungsvorgängen nach Art. 35 Abs. 4 DS-GVO, für die gemäß Art. 35 Abs. 1 DS-GVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung von Verantwortlichen durchzuführen ist
- Schleswig-Holstein (ULD): Liste von Verarbeitungsvorgängen nach Art. 35 Abs. 4 DS-GVO, für die gemäß Art. 35 Abs. 1 DS-GVO eine Datenschutz-Folgenabschätzung von Verantwortlichen durchzuführen ist.