Liste von Verarbeitungsvorgängen

Aus Datenschutz-Wiki
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Nach Art. 35 Abs. 4 DSGVO veröffentlichen die Datenschutzbehörden eine Liste von Verarbeitungsvorgängen ("Blacklist"), für die in jedem Fall eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist.

Leitlinien der Artikel-29-Datenschutzgruppe

Vom Europäischen Datenschutzausschuss übernommen wurden die Leitlinien zur Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) und Beantwortung der Frage, ob eine Verarbeitung im Sinne der Verordnung 2016/679 „wahrscheinlich ein hohes Risiko mit sich bringt“, WP 248 rev.01 vom 4. April 2017

Listen der deutschen Aufsichtsbehörden

Die Listen sind verbindlich, aber nicht abschließend[1].