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- Verkehrsdaten nach TKG werden den [[Inhaltsdaten]] zugeordnet, sobald sie nicht mehr zur Abwicklung des Dienstes erforderlic3 KB (452 Wörter) - 01:05, 29. Apr. 2016
- …rnehmen kann und rechtmäßig mitteilen darf, oder an Hand identifizierender Inhaltsdaten.9 KB (1.200 Wörter) - 18:47, 27. Mai 2018
- * Die Auskunftei hat keine Bonitäts- oder sonstigen Inhaltsdaten zu der betroffenen Person gespeichert.16 KB (2.055 Wörter) - 21:44, 16. Jan. 2017
- …ezug auf die dort verwalteten Daten (Nutzungs- und Abrechnungsdaten, keine Inhaltsdaten) die Anwendung des Satzes 2 rechtfertigen.18 KB (2.463 Wörter) - 18:41, 27. Mai 2018
- …von Daten über die dienstliche Nutzung - seien es [[Verkehrsdaten]] oder [[Inhaltsdaten]] - unterliegt dem Erforderlichkeitsgrundsatz des {{bdsg|32|1}}. Neben der24 KB (3.180 Wörter) - 19:08, 27. Mai 2018