3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 4 Teil 2: Unterschied zwischen den Versionen

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'''Speichern''' (Abs. 4 Satz 2 Nr. 1)<br/>
==Speichern==
Die Legaldefinition des ''„Speicherns“'' enthält vier Komponenten:  
Die Legaldefinition des ''„Speicherns“'' enthält vier Komponenten:  
* die Tätigkeit besteht im Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren;  
* die Tätigkeit besteht im Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren;  
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* der Zweck besteht in der weiteren Verarbeitung oder Nutzung.  
* der Zweck besteht in der weiteren Verarbeitung oder Nutzung.  
Auf die Art des Speicherverfahrens kommt es nicht an.
Auf die Art des Speicherverfahrens kommt es nicht an.


==Erfassen, Aufnehmen, Aufbewahren==
==Erfassen, Aufnehmen, Aufbewahren==
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