2 BDSG a.F. Kommentar Absatz 1: Unterschied zwischen den Versionen

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* die bundeseigenen '''Mittel- und Unterbehörden''', d.h. die einer obersten oder oberen Bundesbehörde nachgeordneten Behörden mit einem örtlich begrenzten Zuständigkeitsbereich, z.B.  
* die bundeseigenen '''Mittel- und Unterbehörden''', d.h. die einer obersten oder oberen Bundesbehörde nachgeordneten Behörden mit einem örtlich begrenzten Zuständigkeitsbereich, z.B.  
** die Behörden der Bundesfinanzverwaltung, der Bundeswehrverwaltung, der Bundespolizeiverwaltung, der Bundeswasserstraßenverwaltung, der Bundesschifffahrtsverwaltung und  
** die Behörden der Bundesfinanzverwaltung, der Bundeswehrverwaltung, der Bundespolizeiverwaltung, der Bundeswasserstraßenverwaltung, der Bundesschifffahrtsverwaltung und  
** die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Dienstes).  
** die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Dienstes.  




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