Safe Harbor: Unterschied zwischen den Versionen

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== Andere Rechtsgrundlagen für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer ==
== Praktische Hinweise ==
Die Zweifel an der Tragfähigkeit des Safe Harbor geben Anlass, auch die anderen von der EU-Datenschutzrichtlinie und dem BDSG für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer zur Verfügung gestellten Rechtsgrundlagen in Betracht zu ziehen. Dies sind individuell hergestellte Garantien, die Nutzung der EU-Standardvertragsklauseln und verbindliche Unternehmensregelungen, vgl. dazu die Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg aus dem 31. Tätigkeitsbericht 2012/2013 [http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/31-taetigkeitsbericht-inhaltsverzeichnis/].
Die Zweifel an der Tragfähigkeit des Safe Harbor geben Anlass, auch die anderen von der EU-Datenschutzrichtlinie und dem BDSG für die Übermittlung von personenbezogenen Daten in Drittländer zur Verfügung gestellten Rechtsgrundlagen in Betracht zu ziehen, vgl. dazu die Hinweise des Landesbeauftragten für den Datenschutz Baden-Württemberg aus dem 31. Tätigkeitsbericht 2012/2013 [http://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/31-taetigkeitsbericht-inhaltsverzeichnis/].
 


=== Garantien ===  
=== Garantien ===  
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