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Zu den grundlegenden Datenschutzanforderungen gehören ferner die unabdingbaren Rechte der Betroffenen (insb. das Recht auf Auskunft über die zu der jeweiligen Person gespeicherten Daten) und eine unabhängige Datenschutzaufsicht.
Zu den grundlegenden Datenschutzanforderungen gehören ferner die unabdingbaren Rechte der Betroffenen (insb. das Recht auf Auskunft über die zu der jeweiligen Person gespeicherten Daten) und eine unabhängige Datenschutzaufsicht.


Auf der [[Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre|Internationalen Datenschutzkonferenz]] 2005 haben die Datenschutzbeauftragten in ihrer „Erklärung von Montreux“ darüber hinaus an die international anerkannten Datenschutzprinzipien erinnert. Diese sind:
Auf der [http://www.privacyconference2005.org/ Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre] 2005 haben die Datenschutzbeauftragten in ihrer „Erklärung von Montreux“ darüber hinaus an die international anerkannten Datenschutzprinzipien erinnert. Diese sind:
* Prinzip der [[Zulässigkeit]] und Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten
* Prinzip der [[Zulässigkeit]] und Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten
* Prinzip der Richtigkeit
* Prinzip der Richtigkeit
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