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Auf der [[Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre|Internationalen Datenschutzkonferenz]] 2005 haben die Datenschutzbeauftragten in ihrer „Erklärung von Montreux“ darüber hinaus an die international anerkannten Datenschutzprinzipien erinnert. Diese sind:
Auf der [[Internationale Konferenz der Beauftragten für den Datenschutz und den Schutz der Privatsphäre|Internationalen Datenschutzkonferenz]] 2005 haben die Datenschutzbeauftragten in ihrer „Erklärung von Montreux“ darüber hinaus an die international anerkannten Datenschutzprinzipien erinnert. Diese sind:
* Prinzip der Zulässigkeit und Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten
* Prinzip der [[Zulässigkeit]] und Rechtmäßigkeit der Erhebung und Verarbeitung der Daten
* Prinzip der Richtigkeit
* Prinzip der Richtigkeit
* Prinzip der Zweckgebundenheit
* Prinzip der Zweckgebundenheit
* Prinzip der Verhältnismäßigkeit (vgl. [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]])
* Prinzip der Verhältnismäßigkeit (vgl. [[Verhältnismäßigkeitsprinzip]])
* Prinzip der Transparenz
* Prinzip der [[Transparenz]]
* Prinzip der individuellen Mitsprache und namentlich der Garantie des Zugriffsrechts für die betroffenen Personen
* Prinzip der individuellen Mitsprache und namentlich der Garantie des Zugriffsrechts für die betroffenen Personen
* Prinzip der Nicht-Diskriminierung
* Prinzip der Nicht-Diskriminierung
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