Technische und organisatorische Maßnahmen: Unterschied zwischen den Versionen

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== TOMs gemäß Anlage zu §9 BDSG ==
== TOMs gemäß Anlage zu [http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__9.html §9 BDSG] ==


Die Anlage zu §9 BDSG gibt vor, in welchen Kategorien Schutzmaßnahmen sichergestellt sein müssen.
Die Anlage zu [http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__9.html §9 BDSG] gibt vor, in welchen Kategorien Schutzmaßnahmen sichergestellt sein müssen.
Nachfolgend werden die einzelnen Anforderungen nebst Beispielen beschrieben.
Nachfolgend werden die einzelnen Anforderungen nebst Beispielen beschrieben.


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* Weisungsbefugnisse festlegen
* Weisungsbefugnisse festlegen
* Vor-Ort Kontrollen
* Vor-Ort Kontrollen
* Datenschutzvertrag gemäß den Vorgaben nach §11 BDSG
* Datenschutzvertrag gemäß den Vorgaben nach [http://bundesrecht.juris.de/bdsg_1990/__11.html §11 BDSG]
* Stichprobenprüfung
* Stichprobenprüfung
* Kontrollrechte
* Kontrollrechte