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==Personalinformationssysteme==
Personalinformationssysteme sind grundsätzlich zulässig, ihre Einführung unterliegt der Mitbestimmung durch die Personalvertretung oder den Betriebsrat.
Personalinformationssysteme sind grundsätzlich zulässig, ihre Einführung unterliegt der Mitbestimmung durch die Personalvertretung oder den Betriebsrat.


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