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Für die Beamten und auch für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind '''Personalakten''' zu führen. Zur Personalakte gehören alle Daten, die den Beschäftigten betreffen, soweit sie mit seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Zu diesen Personalaktendaten gehören auch die Daten, die in Dateien (z. B. in einem [[Personalinformationssystem]]) gespeichert sind. Regelungen über den datenschutzgerechten Umgang mit Personalaktendaten sind in den Beamtengesetzen von Bund und Ländern, in den Datenschutzgesetzen und in Tarifverträgen getroffen. | Für die Beamten und auch für die Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst sind '''Personalakten''' zu führen. Zur Personalakte gehören alle Daten, die den Beschäftigten betreffen, soweit sie mit seinem Dienst- oder Arbeitsverhältnis in einem unmittelbaren Zusammenhang stehen. Zu diesen Personalaktendaten gehören auch die Daten, die in Dateien (z.B. in einem [[Personalinformationssystem]]) gespeichert sind. Regelungen über den datenschutzgerechten Umgang mit Personalaktendaten sind in den Beamtengesetzen von Bund und Ländern, in den Datenschutzgesetzen und in Tarifverträgen getroffen. | ||
Bei dem Umgang mit Personalakten sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: | Bei dem Umgang mit Personalakten sind insbesondere folgende Grundsätze zu beachten: |