Interessenkonflikte nebenamtlicher Datenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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==Hinweise des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)==
==Hinweise der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)==
Insbesondere darf der Beauftragte als [[Datenschutzbeauftragter]] mit Kontrollfunktionen nicht in die Situation kommen, dass er sich selbst kontrollieren muss. Interessenkonflikte können insbesondere dann auftreten, wenn der Datenschutzbeauftragte gleichzeitig Aufgaben in den Bereichen  
Insbesondere darf der Beauftragte als [[Datenschutzbeauftragter]] mit Kontrollfunktionen nicht in die Situation kommen, dass er sich selbst kontrollieren muss. Interessenkonflikte können insbesondere dann auftreten, wenn der Datenschutzbeauftragte gleichzeitig Aufgaben in den Bereichen  
* Personal,
* Personal,
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* Organisationseinheiten mit besonders umfangreicher oder sensitiver Verarbeitung von personenbezogenen Daten wahrnimmt oder  
* Organisationseinheiten mit besonders umfangreicher oder sensitiver Verarbeitung von personenbezogenen Daten wahrnimmt oder  
* Geheimschutzbeauftragter ist.
* Geheimschutzbeauftragter ist.
[http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO4.html BfDI Info 4 - Die Datenschutzbeauftragten in Behörde und Betrieb]
[https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Infobroschueren/INFO4.html BfDI Info 4 - Die Datenschutzbeauftragten in Behörde und Betrieb]
 


==Hinweise der [[Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte]]n==
==Hinweise der [[Aufsichtsbehörden und Landesdatenschutzbeauftragte]]n==