Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung

Aus Datenschutz-Wiki
Version vom 1. September 2016, 22:59 Uhr von Teclador (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: Aktualisierung Gründe DS-DVO)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

(95) Der Auftragsverarbeiter sollte erforderlichenfalls den Verantwortlichen auf Anfrage bei der Gewährleistung der Einhaltung der sich aus der Durchführung der Datenschutz-Folgenabschätzung und der vorherigen Konsultation der Aufsichtsbehörde ergebenden Auflagen unterstützen.

 
DSGVO  |  Erwägungsgrund 94 «  Erwägungsgrund 95 »  Erwägungsgrund 96
→ Artikel