Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung

Aus Datenschutz-Wiki
Version vom 28. August 2016, 23:07 Uhr von Teclador (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: Neuerstellung Artikel und Gründe DS-GVO)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

(8) Wenn in dieser Verordnung Präzisierungen oder Einschränkungen ihrer Vorschriften durch das Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen sind, können die Mitgliedstaaten Teile dieser Verordnung in ihr nationales Recht aufnehmen, soweit dies erforderlich ist, um die Kohärenz zu wahren und die nationalen Rechtsvorschriften für die Personen, für die sie gelten, verständlicher zu machen.

 
DSGVO  |  Erwägungsgrund 7 «  Erwägungsgrund 8 »  Erwägungsgrund 9
→ Artikel