DSGVO:EG 64: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
31 Bytes hinzugefügt ,  11. September 2016
K
Link Nr. und Copyright hinzugefügt
K (1 Version importiert: Aktualisierung Gründe DS-DVO)
K (Link Nr. und Copyright hinzugefügt)
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{DISPLAYTITLE:Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung}}</noinclude>
<noinclude>{{DISPLAYTITLE:Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung}}</noinclude>
(64) Der Verantwortliche sollte alle vertretbaren Mittel nutzen, um die Identität einer Auskunft suchenden betroffenen Person zu überprüfen, insbesondere im Rahmen von Online-Diensten und im Fall von Online-Kennungen. Ein Verantwortlicher sollte personenbezogene Daten nicht allein zu dem Zweck speichern, auf mögliche Auskunftsersuchen reagieren zu können.
[[DSGVO:EG_64|(64)]] Der Verantwortliche sollte alle vertretbaren Mittel nutzen, um die Identität einer Auskunft suchenden betroffenen Person zu überprüfen, insbesondere im Rahmen von Online-Diensten und im Fall von Online-Kennungen. Ein Verantwortlicher sollte personenbezogene Daten nicht allein zu dem Zweck speichern, auf mögliche Auskunftsersuchen reagieren zu können.


<noinclude>{{dsgvo_eg_nav}}</noinclude>
<noinclude>{{dsgvo_eg_nav}}
{{eur-lex_cr}}</noinclude>
2.817

Bearbeitungen

Navigationsmenü