DSGVO:EG 55: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Datenschutz-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (1 Version importiert: Aktualisierung Gründe DS-DVO)
K (Link Nr. und Copyright hinzugefügt)
Zeile 1: Zeile 1:
<noinclude>{{DISPLAYTITLE:Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung}}</noinclude>
<noinclude>{{DISPLAYTITLE:Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung}}</noinclude>
(55) Auch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch staatliche Stellen zu verfassungsrechtlich oder völkerrechtlich verankerten Zielen von staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften erfolgt aus Gründen des öffentlichen Interesses.
[[DSGVO:EG_55|(55)]] Auch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch staatliche Stellen zu verfassungsrechtlich oder völkerrechtlich verankerten Zielen von staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften erfolgt aus Gründen des öffentlichen Interesses.


<noinclude>{{dsgvo_eg_nav}}</noinclude>
<noinclude>{{dsgvo_eg_nav}}
{{eur-lex_cr}}</noinclude>

Version vom 11. September 2016, 15:50 Uhr

(55) Auch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch staatliche Stellen zu verfassungsrechtlich oder völkerrechtlich verankerten Zielen von staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften erfolgt aus Gründen des öffentlichen Interesses.

 
DSGVO  |  Erwägungsgrund 54 «  Erwägungsgrund 55 »  Erwägungsgrund 56
→ Artikel


Urheberrechtshinweis gem. Beschluss 2011/833/EU: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu, 1998-2019