DSGVO:EG 55: Unterschied zwischen den Versionen

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(kein Unterschied)

Version vom 1. September 2016, 22:59 Uhr

(55) Auch die Verarbeitung personenbezogener Daten durch staatliche Stellen zu verfassungsrechtlich oder völkerrechtlich verankerten Zielen von staatlich anerkannten Religionsgemeinschaften erfolgt aus Gründen des öffentlichen Interesses.

 
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