Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung

Aus Datenschutz-Wiki
Version vom 28. August 2016, 23:07 Uhr von Teclador (Diskussion | Beiträge) (1 Version importiert: Neuerstellung Artikel und Gründe DS-GVO)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

(22) Jede Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Tätigkeiten einer Niederlassung eines Verantwortlichen oder eines Auftragsverarbeiters in der Union sollte gemäß dieser Verordnung erfolgen, gleich, ob die Verarbeitung in oder außerhalb der Union stattfindet. Eine Niederlassung setzt die effektive und tatsächliche Ausübung einer Tätigkeit durch eine feste Einrichtung voraus. Die Rechtsform einer solchen Einrichtung, gleich, ob es sich um eine Zweigstelle oder eine Tochtergesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit handelt, ist dabei nicht ausschlaggebend.

 
DSGVO  |  Erwägungsgrund 21 «  Erwägungsgrund 22 »  Erwägungsgrund 23
→ Artikel