DSGVO:EG 165: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Datenschutz-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
K (1 Version importiert: Aktualisierung Gründe DS-DVO)
 
(Die Seite wurde neu angelegt: „<noinclude>{{DISPLAYTITLE:Erwägungsgründe Datenschutz-Grundverordnung}}</noinclude> (165) Im Einklang mit Artikel 17 AEUV achtet diese Verordnung den Status,…“)
(kein Unterschied)

Version vom 1. September 2016, 23:42 Uhr

(165) Im Einklang mit Artikel 17 AEUV achtet diese Verordnung den Status, den Kirchen und religiöse Vereinigungen oder Gemeinschaften in den Mitgliedstaaten nach deren bestehenden verfassungsrechtlichen Vorschriften genießen, und beeinträchtigt ihn nicht.

 
DSGVO  |  Erwägungsgrund 164 «  Erwägungsgrund 165 »  Erwägungsgrund 166
→ Artikel