Betroffener: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Datenschutz-Wiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen
(Die Seite wurde neu angelegt: „Der '''Betroffene''' ist eine natürliche Person, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Die Legaldefinition findet sich in § 3 Abs. 1 BDSG im Rahmen…“)
 
K (Kategorie hinzugefügt)
Zeile 4: Zeile 4:


Betroffener kann also nur eine natürliche Person sein und es muss eine Verknüpfung der Daten zu dieser Person gegeben sein. Die Bestimmbarkeit ergibt sich dabei aus einer eindeutigen Zuordnung von Informationen zu einer bestimmten Person.
Betroffener kann also nur eine natürliche Person sein und es muss eine Verknüpfung der Daten zu dieser Person gegeben sein. Die Bestimmbarkeit ergibt sich dabei aus einer eindeutigen Zuordnung von Informationen zu einer bestimmten Person.
[[Kategorie:Begriffe]]

Version vom 6. Mai 2012, 11:34 Uhr

Der Betroffene ist eine natürliche Person, deren personenbezogenen Daten verarbeitet werden.

Die Legaldefinition findet sich in § 3 Abs. 1 BDSG im Rahmen der Beschreibung dessen, was personenbezogene Daten sind: "Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren Person (Betroffener)".

Betroffener kann also nur eine natürliche Person sein und es muss eine Verknüpfung der Daten zu dieser Person gegeben sein. Die Bestimmbarkeit ergibt sich dabei aus einer eindeutigen Zuordnung von Informationen zu einer bestimmten Person.