Besondere Arten: Unterschied zwischen den Versionen
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KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
K ("sensitiv" gibt es im dt. Sprachgebrauch nicht) |
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§3 Abs. 9 BDSG legt fest, welche Daten hiermit gemeint sind. | §3 Abs. 9 BDSG legt fest, welche Daten hiermit gemeint sind. | ||
Grundsätzlich sind dies Angaben die in der Regel als | Grundsätzlich sind dies Angaben, die in der Regel als | ||
" | "sensible Daten" bezeichnet werden. | ||
Ob Daten | Ob Daten sensibel sind, lässt sich nicht an den zusammengestellten Daten ablesen, | ||
sondern allein dem Verwendungszusammenhang entnehmen. | sondern allein dem Verwendungszusammenhang entnehmen. | ||
Normale personenbezogene Daten können schnell | Normale personenbezogene Daten können schnell sensibel werden, wenn aus ihnen z.B. | ||
die Unterbringung in | die Unterbringung in eine Psychatrie erkennbar ist. | ||
§3 Abs. 9 BDSG bezieht sich nicht auf einzelne Daten sondern | §3 Abs. 9 BDSG bezieht sich nicht auf einzelne Daten, sondern | ||
auf Datenkategorien. | auf Datenkategorien. | ||
Direkt geht es also nicht um spezielle Enzelangaben sondern eher um Angaben | Direkt geht es also nicht um spezielle Enzelangaben sondern eher um Angaben, | ||
die einen gemeinsamen Anknüpfungspunkt haben (z.B. Angaben über rassische Herkunft). | die einen gemeinsamen Anknüpfungspunkt haben (z.B. Angaben über rassische Herkunft). | ||
Welche Angaben zu welchem Bezugspunkt gehören lässt das Gesetz allerdings offen. | Welche Angaben zu welchem Bezugspunkt gehören lässt das Gesetz allerdings offen. | ||
Als besondere Arten personenbezogener Daten (" | Als besondere Arten personenbezogener Daten ("sensible Daten") sind somit | ||
Angaben die einen direkten oder indirekten | Angaben die einen direkten oder indirekten Rückschluss auf die abschließende | ||
Datenkategorien des §3 Abs. 9 BDSG zulassen. | Datenkategorien des §3 Abs. 9 BDSG zulassen. | ||