Beschäftigte: Unterschied zwischen den Versionen

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Wer im Rahmen des BDSG als Beschäftigte anzusehen ist, regelt die Leagldefinition des [§ 3 Abs. 11 BDSG][http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html].
Wer im Rahmen des BDSG als Beschäftigte anzusehen ist, regelt die Legaldefinition des [§ 3 Abs. 11 BDSG][http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html].


Die Definition ist sehr weit, damit möglichst alle Personen, die innerhalb einer verantwortlichen Stelle mit den Daten in Berührung kommen und damit den Datenschutz der Betroffenen gefährden könnten, erfasst werden.  
Die Definition ist sehr weit, damit möglichst alle Personen, die innerhalb einer verantwortlichen Stelle mit den Daten in Berührung kommen und damit den Datenschutz der Betroffenen gefährden könnten, erfasst werden.  
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