3a BDSG a.F. Kommentar Beispiele: Unterschied zwischen den Versionen

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§&nbsp;3a&nbsp;&nbsp;&nbsp;Datenvermeidung und Datensparsamkeit<br/>


Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten und die Auswahl und Gestaltung von Datenverarbeitungssystemen sind an dem Ziel auszurichten, so wenig personenbezogene Daten wie möglich zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen. Insbesondere sind personenbezogene Daten zu anonymisieren oder zu pseudonymisieren, soweit dies nach dem Verwendungszweck möglich ist und keinen im Verhältnis zu dem angestrebten Schutzzweck unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
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==Beispiele für Maßnahmen zur Datenvermeidung und zur Datensparsamkeit==
==Beispiele für Maßnahmen zur Datenvermeidung und zur Datensparsamkeit==
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* Einsatz von technischen Möglichkeiten zur Löschung oder Zerstörung von Tags in RFID-Systemen (Kill-Funktionen)  
* Einsatz von technischen Möglichkeiten zur Löschung oder Zerstörung von Tags in RFID-Systemen (Kill-Funktionen)  
* Leseschutz durch RFID-Blockertags  
* Leseschutz durch RFID-Blockertags  




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* fehlende Option für anonyme Nutzung von Online-Diensten  
* fehlende Option für anonyme Nutzung von Online-Diensten  
* fehlende Option für anonymes Bezahlen
* fehlende Option für anonymes Bezahlen
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