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  • …Internet- und E-Mail-Nutzung], Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD), PDF, zuletzt abgerufen am 19.04.2016</ref>: * Für die private Nutzung von Internet und E-Mail kann ein separates Benutzerkont
    4 KB (438 Wörter) - 23:09, 28. Apr. 2016
  • …ständigkeiten konsolidiert, so dass dort die Landesdatenschutzbeauftragten für den öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich zuständig sind. == Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit ==
    22 KB (2.618 Wörter) - 14:47, 12. Jan. 2023
  • …des {{bdsgl|1|3|1}} BDSG den Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes vor. Für Bereiche, in denen das KunstUrhG nicht anwendbar ist, gilt jedoch das BDSG. Wie man sieht, lassen die Formulierungen in § 23 reichlich Spielraum für Interpretation und Ermessen.
    13 KB (1.763 Wörter) - 23:17, 28. Apr. 2016
  • Ein Unternehmen entwickelt Software für einen Kunden. Der Kunde stellt zum Testen Echtdaten zur Verfügung, in dene …sind juristische Personen und demnach nicht Betroffene im Sinne des BDSG. Für eine Betrachtung der Thematik unter dem Aspekt BDSG wird darum von Privatku
    17 KB (2.356 Wörter) - 00:42, 29. Apr. 2016
  • …z der [[Privatsphäre]]) und von „data privacy“ oder „information privacy“ (Datenschutz im engeren Sinne). Im europäischen Rechtsraum wird in der Gesetzgebung auc …ann, wem wann welche seiner persönlichen Daten zugänglich sein sollen. Der Datenschutz will den so genannten [[Gläserner Mensch|gläsernen Menschen]] verhindern.
    41 KB (5.315 Wörter) - 20:43, 28. Apr. 2016