BDSG 1990: Unterschied zwischen den Versionen

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# zu verhindern, daß bei der Übertragung personenbezogener Datenträgern die Daten unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können (Transportkontrolle),
# zu verhindern, daß bei der Übertragung personenbezogener Datenträgern die Daten unbefugt gelesen, kopiert, verändert oder gelöscht werden können (Transportkontrolle),
# die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, daß sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird (Organisationskontrolle).
# die innerbehördliche oder innerbetriebliche Organisation so zu gestalten, daß sie den besonderen Anforderungen des Datenschutzes gerecht wird (Organisationskontrolle).
==Weitere Informationen==
Gesetzentwurf der Bundesregierung: [http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/11/043/1104306.pdf BT-Drs 11/4306] (PDF)
Beschlussempfehlung und Bericht: [http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/11/072/1107235.pdf BT-Drs 11/7235] (PDF)
Beschlussempfehlung: [http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/11/078/1107843.pdf BT-Drs 11/7843] (PDF)
Beschluss Bundesrat: [http://dipbt.bundestag.de/doc/brd/1990/D621+90.pdf BR-Drs 621/90] (PDF)


[[Kategorie:BDSG]]
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[[Kategorie:Datenschutzrecht]]
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