3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 8: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Fallgruppe der Weitergabe an Nicht-Dritte kann auch als interne Weitergabe bezeichnet werden. Die Aufnahme von Regelungen zu dieser Fallgruppe erfolgte in Umsetzung der [http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:31995L0046:de:html EU-Datenschutzrichtlinie].
Die Fallgruppe der Weitergabe an Nicht-Dritte kann auch als interne Weitergabe bezeichnet werden. Die Aufnahme von Regelungen zu dieser Fallgruppe erfolgte in Umsetzung der {{eur|dsrl}}.




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