Datenschutz-Folgenabschätzung: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Die Seite wurde neu angelegt: „Art. 35 DSGVO regelt, wann eine '''Datenschutzfolgeabschätzung''' erforderlich ist. Es gibt DSGVO:Art. 35:Abs. 4:Liste von Verarbeitungsvo…“
(Die Seite wurde neu angelegt: „Art. 35 DSGVO regelt, wann eine '''Datenschutzfolgeabschätzung''' erforderlich ist. Es gibt DSGVO:Art. 35:Abs. 4:Liste von Verarbeitungsvo…“)
(kein Unterschied)
Template-Autor
128

Bearbeitungen

Navigationsmenü