3 BDSG a.F. Kommentar Absatz 4 Teil 1: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
Anpassung alte Fassung
(DISPLAYTITLE gesetzt)
(Anpassung alte Fassung)
Zeile 1: Zeile 1:
{{DISPLAYTITLE:Kommentare und Erläuterungen}}{{komm_header|P=3}}
{{DISPLAYTITLE:BDSG a.F. Kommentare und Erläuterungen}}{{komm_header|P=3}}
{{komm_abstext|A=4|T=(4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren:  
{{komm_abstext|A=4|T=(4) Verarbeiten ist das Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren und Löschen personenbezogener Daten. Im einzelnen ist, ungeachtet der dabei angewendeten Verfahren:  
# Speichern das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zweck ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung,  
# Speichern das Erfassen, Aufnehmen oder Aufbewahren personenbezogener Daten auf einem Datenträger zum Zweck ihrer weiteren Verarbeitung oder Nutzung,  
2.817

Bearbeitungen

Navigationsmenü