DSGVO:Art 42: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Copyright hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Copyright hinzugefügt)
Zeile 25: Zeile 25:
(8) Der Ausschuss nimmt alle Zertifizierungsverfahren und Datenschutzsiegel und -prüfzeichen in ein Register auf und veröffentlicht sie in geeigneter Weise.
(8) Der Ausschuss nimmt alle Zertifizierungsverfahren und Datenschutzsiegel und -prüfzeichen in ein Register auf und veröffentlicht sie in geeigneter Weise.


<noinclude>{{dsgvo_nav}}</noinclude>
<noinclude>{{dsgvo_nav}}


{{:DSGVO:EG_100}}
{{:DSGVO:EG_100}}
{{eur-lex_cr}}
</noinclude>
</noinclude>
2.817

Bearbeitungen

Navigationsmenü