DSGVO:Art 35: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Copyright hinzugefügt
Keine Bearbeitungszusammenfassung
K (Copyright hinzugefügt)
Zeile 45: Zeile 45:
(11) Erforderlichenfalls führt der Verantwortliche eine Überprüfung durch, um zu bewerten, ob die Verarbeitung gemäß der Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt wird; dies gilt zumindest, wenn hinsichtlich des mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risikos Änderungen eingetreten sind.
(11) Erforderlichenfalls führt der Verantwortliche eine Überprüfung durch, um zu bewerten, ob die Verarbeitung gemäß der Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt wird; dies gilt zumindest, wenn hinsichtlich des mit den Verarbeitungsvorgängen verbundenen Risikos Änderungen eingetreten sind.


<noinclude>{{dsgvo_nav}}</noinclude>
<noinclude>{{dsgvo_nav}}


{{:DSGVO:EG_76}}
{{:DSGVO:EG_76}}
Zeile 54: Zeile 54:
{{:DSGVO:EG_91}}
{{:DSGVO:EG_91}}
{{:DSGVO:EG_92}}
{{:DSGVO:EG_92}}
{{eur-lex_cr}}
</noinclude>
</noinclude>
2.817

Bearbeitungen

Navigationsmenü