Verfahrensverzeichnisse und Meldepflichten: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
K (→‎Muster: Links korrigiert)
Zeile 54: Zeile 54:


====Meldepflicht öffentlicher Stellen====
====Meldepflicht öffentlicher Stellen====
Die öffentlichen Stellen des Bundes sowie von den Post- und Telekommunikationsunternehmen sind verpflichtet, die Verfahren dem [http://www.bfdi.bund.de/DE/Dienststelle/Aufgaben/Aufgaben_node.html BfDI] nach Maßgabe von [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__4e.html § 4e BDSG] zu melden.
Die öffentlichen Stellen des Bundes sowie von den Post- und Telekommunikationsunternehmen sind verpflichtet, die Verfahren der [https://www.bfdi.bund.de/DE/BfDI/Artikel_BFDI/AufgabenBFDI.html BfDI] nach Maßgabe von [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__4e.html § 4e BDSG] zu melden.
Die Meldepflichten für öffentliche Stellen der Länder können bei den jeweiligen Aufsichtsbehörden angefragt werden.
Die Meldepflichten für öffentliche Stellen der Länder können bei den jeweiligen Aufsichtsbehörden angefragt werden.


2.817

Bearbeitungen

Navigationsmenü