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* die eingesetzte Technik und  
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* die Datenströme voraus.
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Nur wenn die Betroffenen wissen, wie die Datenverarbeitungsvorgänge ablaufen, haben sie auch die Möglichkeit, ihre Rechte wahrzunehmen. [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/PM29-04HandreichungDatenschutzgerechteseGovernment.html]
Nur wenn die [[Betroffene]]n wissen, wie die Datenverarbeitungsvorgänge ablaufen, haben sie auch die Möglichkeit, ihre Rechte wahrzunehmen. [https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/PM29-04HandreichungDatenschutzgerechteseGovernment.html]


===Internet und Transparenz===
===Internet und Transparenz===
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* Hinweispflichten über die personenbezogener Daten,  
* Hinweispflichten über die personenbezogener Daten,  
* Unterrichtungspflichten über Profilbildungen und über die Möglichkeit anonymer und pseudonymer Nutzung,  
* Unterrichtungspflichten über Profilbildungen und über die Möglichkeit anonymer und pseudonymer Nutzung,  
* Informationspflichten über die Identität der verantwortlichen Stelle (Anbieterkennzeichnung, Impressum) und über die Auskunftsansprüche der Betroffenen.
* Informationspflichten über die Identität der verantwortlichen Stelle (Anbieterkennzeichnung, Impressum) und über die Auskunftsansprüche der Betroffenen.
Diese Informationen sollten in einer Datenschutzerklärung zusammengefasst werden.
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