Personenbezogene Daten: Unterschied zwischen den Versionen

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''Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.''
''Im Sinne dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck "personenbezogene Daten" alle Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person ("betroffene Person"); als bestimmbar wird eine Person angesehen, die direkt oder indirekt identifiziert werden kann, insbesondere durch Zuordnung zu einer Kennummer oder zu einem oder mehreren spezifischen Elementen, die Ausdruck ihrer physischen, physiologischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität sind.''


Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt über [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/__3.html § 3] Absatz 1 BDSG, wonach personenbezogene Daten alle Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person sind.
Die Umsetzung in nationales Recht erfolgt über [[§3_BDSG|§ 3 Abs. 1]] [[BDSG]], wonach personenbezogene Daten alle Angaben über die persönlichen oder sachlichen Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren natürlichen Person sind.


Als natürliche Person ist jeder Mensch zu verstehen.  
Als natürliche Person ist jeder Mensch zu verstehen.  
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Für IP-Adressen gehen die Datenschutzbehörden davon aus, dass sie im Regelfall personenbezogen sind, da sie im Zusammenwirken zwischen Access Providern und Service-Providern einem Nutzer bzw. seinem Account zugeordnet werden können.
Für IP-Adressen gehen die Datenschutzbehörden davon aus, dass sie im Regelfall personenbezogen sind, da sie im Zusammenwirken zwischen Access Providern und Service-Providern einem Nutzer bzw. seinem Account zugeordnet werden können.
==[[:Kategorie:Online-Kommentare|Online-Kommentare]]==
Kommentare und Erläuterungen zu [[§3 BDSG Kommentar Absatz 1 Teil 1|§3 Absatz 1 BDSG]]


[[Kategorie:Begriffe]]
[[Kategorie:Begriffe]]
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