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Die Interessenkonflikte werden analog des BfDI angesehen. | Die Interessenkonflikte werden analog des BfDI angesehen. | ||
Möglich ist dagegen die Zusammenlegung der Funktionen des bDSB mit denen des IT-Sicherheitsbeauftragten. Ist der IT-Sicherheitsbeauftragte organisatorisch unabhängig von der für die IT verantwortlichen Organisationseinheit eingerichtet, ist die Zusammenfassung in einer Hand empfehlenswert. Auch der Leiter oder ein Mitarbeiter der Bereiche Justitiariat/Recht oder Organisation bietet sich für die Aufgabe an.<br/> | Möglich ist dagegen die Zusammenlegung der Funktionen des bDSB mit denen des IT-Sicherheitsbeauftragten. Ist der IT-Sicherheitsbeauftragte organisatorisch unabhängig von der für die IT verantwortlichen Organisationseinheit eingerichtet, ist die Zusammenfassung in einer Hand empfehlenswert. Auch der Leiter oder ein Mitarbeiter der Bereiche Justitiariat/Recht oder Organisation bietet sich für die Aufgabe an.<br/> | ||
[https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/ | [https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/ITGrundschutz/ITGrundschutzKataloge/Inhalt/_content/m/m02/m02502.html BSI IT-Grundschutz-Kataloge: M 2.502 Regelung der Verantwortlichkeiten im Bereich Datenschutz] | ||
==Kommentarmeinungen zum BDSG== | ==Kommentarmeinungen zum BDSG== |