Datenschutzbeauftragter: Unterschied zwischen den Versionen

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== Aufgaben, Tätigkeit und Bestellung ==
== Aufgaben, Tätigkeit und Bestellung ==


Die Aufgabe und Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten wird in [[Deutschland]] in {{§|4f|bdsg_1990|juris}} und {{§|4g|bdsg_1990|juris}} des [[Bundesdatenschutzgesetz]]es (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Er hat vorrangig die Datenverarbeitungsprogramme zu überwachen und das datenverarbeitende Personal mit dem Datenschutz vertraut zu machen.
Die Aufgabe und Tätigkeit eines Datenschutzbeauftragten wird in [[Deutschland]] in {{§|4f|bdsg_1990|juris}} und {{§|4g|bdsg_1990|juris}} des [http://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_1990/ Bundesdatenschutzgesetzes] (BDSG) sowie den entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften geregelt. Er hat vorrangig die Datenverarbeitungsprogramme zu überwachen und das datenverarbeitende Personal mit dem Datenschutz vertraut zu machen.


Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn [[personenbezogene Daten]] (z. B. Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten) automatisiert verarbeitet werden:
Ein Datenschutzbeauftragter muss bestellt werden, wenn [[personenbezogene Daten]] (z. B. Arbeitnehmerdaten in der Personalabteilung, Kunden- und Interessentendaten) automatisiert verarbeitet werden:
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