Vorlage Diskussion:Dsgvo bdsg 2018

Aus Datenschutz-Wiki
Version vom 22. März 2018, 09:39 Uhr von Hofmann (Diskussion | Beiträge) (Vielen Dank!)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen

@Teclador, würdest Du bitte meine Ursprungsversion hier mit einstellen?

Es stellt nach Datenschutz-Wiki:Urheberrechte eine Urheberrechtsverletzung dar, das nicht zu tun. Normal "verschiebt" man die Artikelversion aus dem Benutzernamensraum in den Artikelnamensraum, um die Versionsgeschichte mitzunehmen. Sie können das nachträglich aber auch mit dem Spezialbefehl Versionsgeschichten vereinen bewirken, der Ihnen als Administrator eigentlich zur Verfügung müsste. --hoƒmann kontakt 12:47, 19. Mär. 2018 (CET) (nachträglich korrigierter Beitrag: --hoƒmann kontakt 12:33, 20. Mär. 2018 (CET))

Ja, Sie haben Recht. Der Autor der inhaltlichen Zuordnung von DSGVO-Artikeln zu BDSG 2018 §§ wurde nicht genannt. Und der Autor der Vorlage dsgvo_bdsg, die Sie in Ihrem Artikel verwendeten, wurde nicht genannt. Würden Sie bitte die Versionsgeschichte meiner Vorlage in Ihre Ursprungsversion einstellen? Soweit mir bekannt ist, kann das nach einer Vereinigung der Versionsgeschichte nicht nachgeholt werden. Mit einer Vereinigung kann ich die Urheberrechtsverletzung also erst heilen, wenn die vorhergehende geheilt wurde. Falls Sie die Versionen vergleichen, werden Sie außerdem feststellen, dass die übliche Verschiebung nicht möglich war, weil die Ursprungsversion nicht als Vorlage für die Navigation verwendet werden konnte.
Es mag Ihnen vielleicht entgangen sein, darum hier der explizite Hinweis: Ich möchte nicht geduzt werden. --Teclador (Diskussion) 01:58, 20. Mär. 2018 (CET)
Sehr geehrter Herr Teclador,
bitte entschuldigen Sie das Duzen, es ist in Wikipedia und in vielen digitalen Bereichen heute üblich, aber selbstverständlich respektiere ich gerne Ihren Wunsch. Mir ist das Siezen auch lieber.  :-)
Ich habe meinen Beitrag nachträglich korrigiert, um dem Rechnung zu tragen. Meine Beiträge darf ich hoffentlich korrigieren, oder?
Bitte entschuldigen Sie, falls meine Bearbeitung bei Ihnen den Eindruck erweckt hat, ich würde Ihren maßgeblichen Beitrag in diesem Wiki im allgemeinen und Ihr Urheberrecht in Bezug auf die hier gegenständliche Vorlage im Besonderen nicht respektieren.

Sie haben Recht, ich hatte Sie als den alleinigen Autor der bisherigen Vorlage bisher nicht genannt. Mangels ausreichender Schöpfungshöhe dieser Unterdatei besteht nach meiner Ansicht auf den verwendeten Resten kein Urheberrecht. Deshalb war einen Nennung als bisherigen Urheber nach meiner Ansicht nicht erforderlich. Anscheinend sehen Sie das aber anders, deshalb habe ich das korrigiert.

Damit ich überhaupt in der Lage gewesen wäre, Ihre Versionsgeschichte aus der Datenbank in normalem Wiki-Stil zu verwenden, hätten Sie vor Beginn meiner Bearbeitung mit Spezial:Importieren eine Version Ihrer Vorlage mit Versionsgeschichte in meinen Benutzernamensraum importieren müssen, falls Sie das gewollt hätten (im Vorlagennamensraum habe ich ja kein Schreibrecht). Das können nur Administratoren, ich nicht.

Aber ein vergessener Urheberhinweis lässt sich alternativ auch über eine Autorennennung im Quelltext einer Version mit Verweis im Bearbeitungshinweis heilen. Ich habe das für Sie gerne nachgeholt und hoffe so, die kleine Unstimmigkeit beseitigen zu können. Falls Sie noch weitere Verbesserungen wünschen, bin ich gerne zu Diensten.

Bitte löschen Sie meine erste Version bevor Sie die Versionsgeschichten vereinigen, da meine erste Version nach Ihrem Vortrag sonst eine Urheberrechtsverletzung darstellte.

Auf eine gute zukünftige Zusammenarbeit! --hoƒmann kontakt 12:33, 20. Mär. 2018 (CET)


Sie können Ihre eigenen Diskussionsbeiträge nach Belieben ändern, solange diese Änderungen den Sinn einer Diskussion nicht entstellen. Das ist ebenso selbstverständlich wie kommunikatives Grundlagenwissen. Worunter auch Höflichkeit gegenüber Unbekannten und die Erkenntnis fällt, dass Diskussionsbeiträge anderer Nutzer deren Meinungsäußerung darstellen und nicht ohne deren Einverständnis geändert werden. Ausnahme hiervon sind bekanntermaßen Äußerungen von strafrechtlicher Relevanz. Wenn das bei Wikipedia anders gehandhabt wird, dann gilt das für die Nutzer der Wikipedia.
Schöpfungshöhe: "Die Urheberrechtsschutzfähigkeit erfordert bei Gebrauchszwecken dienendem Schriftgut grundsätzlich ein deutliches Überragen des All­täglichen, des Handwerksmäßigen, der mechanisch-technischen Aneinanderreihung des Materials" (BGH, Urt. v. 10. Oktober 1991 - I ZR 147/89). Auf diese Entscheidung verweist der von Ihnen verlinkte Wikipedia-Artikel. In dieser Entscheidung werden außerdem gewisse Anforderungen wie individuelle Züge und eine sich vom alltäglichen Schaffen abhebende Geistestätigkeit genannt. Nach meiner Ansicht bestand und besteht mangels Urheberrechtsschutzfähigkeit kein Urheberrechtsschutz auf einer bloßen Zuordnung von Artikeln der DSGVO zu §§ des BDSG, die hier in keinerlei weiteren geistestätigen oder individuell schöpferischen Kontext steht, sowohl in Datenschutz-Kommentaren als auch im Internet zu finden ist, zum alltäglichen Datenschutzhandwerk bzw. Wiki-Gebrauch gehört und vielmehr als Fleißarbeit bezeichnet werden kann. Durch die Vorgabe der Navigationsleiste fehlt zudem ein erforderlicher Gestaltungsspielraum. Natürlich trifft das auch auf die verwendete Vorlage oder deren Resteverwertung zu. Und natürlich kann, trotz mangelnder Schöpfungshöhe, die Nichtnennung eines Beitragserstellenden diesen verärgern. Jedoch wurde nichts vergessen. Ich sehe hier keine Urheberrechtsverletzungen sondern lediglich Befindlichkeiten auslösende Nachlässigkeiten, die korrigiert werden können und wurden. Und damit sind für mich die Themen "Beitragsänderung" und "Urheberrecht" erledigt. --Teclador (Diskussion) 23:52, 21. Mär. 2018 (CET)

Vielen herzlichen Dank! --hoƒmann kontakt 09:39, 22. Mär. 2018 (CET)