@Teclador, würdest Du bitte meine Ursprungsversion hier mit einstellen?

Es stellt nach Datenschutz-Wiki:Urheberrechte eine Urheberrechtsverletzung dar, das nicht zu tun. Normal "verschiebt" man die Artikelversion aus dem Benutzernamensraum in den Artikelnamensraum, um die Versionsgeschichte mitzunehmen. Du kannst das nachträglich aber auch mit dem Spezialbefehl Versionsgeschichten vereinen bewirken, der Dir als Administrator eigentlich zur Verfügung müsste. --hoƒmann kontakt 12:47, 19. Mär. 2018 (CET)

Ja, Sie haben Recht. Der Autor der inhaltlichen Zuordnung von DSGVO-Artikeln zu BDSG 2018 §§ wurde nicht genannt. Und der Autor der Vorlage dsgvo_bdsg, die Sie in Ihrem Artikel verwendeten, wurde nicht genannt. Würden Sie bitte die Versionsgeschichte meiner Vorlage in Ihre Ursprungsversion einstellen? Soweit mir bekannt ist, kann das nach einer Vereinigung der Versionsgeschichte nicht nachgeholt werden. Mit einer Vereinigung kann ich die Urheberrechtsverletzung also erst heilen, wenn die vorhergehende geheilt wurde. Falls Sie die Versionen vergleichen, werden Sie außerdem feststellen, dass die übliche Verschiebung nicht möglich war, weil die Ursprungsversion nicht als Vorlage für die Navigation verwendet werden konnte.
Es mag Ihnen vielleicht entgangen sein, darum hier der explizite Hinweis: Ich möchte nicht geduzt werden. --Teclador (Diskussion) 01:58, 20. Mär. 2018 (CET)
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