Vorlage:BVerfG/Doku

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Diese Vorlage dient zum Verweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.

Das Bundesverfassungsgericht schlägt folgende Ziterung vor:

"Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], http://www.bverfg.de/.
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts."
(BVerfG Copyright-Hinweise)

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010, Absatz-Nr. (1 - 345), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html


Parameter

  • Parameter 1: AZ - Aktenzeichen
  • Parameter 2: Datum
  • Parameter 3: Abs - Absatz-Nr.
  • Parameter 4: Link - Verweis zur Entscheidung

Parameter 1-2 müssen nicht namentlich benannt werden. Parameter 3-4 müssen benannt werden, sind jedoch optionale Angaben.


Kopiervorlage für Autoren

{{BVerfG
|AZ=|Datum=|Abs=|Link=
}}


Beispiele

Ohne Link:

Mit seiner Entscheidung vom 2.März 2010 {{BVerfG
|AZ=1 BvR 256/08|Datum=2.3.2010|Abs=Absatz-Nr. (1 - 345)
}} hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...

Mit seiner Entscheidung vom 2.März 2010 (BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010, Rn. (Absatz-Nr. (1 - 345) )) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...


Mit Link:

Mit seiner Entscheidung vom 2.März 2010 ({{BVerfG
|AZ=1 BvR 256/08|Datum=2.3.2010|Abs=Absatz-Nr. (1 - 345) 
|Link=http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
}} hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...

Mit seiner Entscheidung vom 2.März 2010 (BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...