Vorlage:BVerfG/Doku: Unterschied zwischen den Versionen

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Diese Vorlage dient zum Verweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.
Diese Vorlage dient zum Verweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.


Das Bundesverfassungsgericht schlägt folgende Ziterung vor:
Das Bundesverfassungsgericht schlägt folgende Zitierung vor (vgl. [http://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/Entscheidungen/Entscheidungen/Entscheidungen.html BVerfG - Hinweise zu Entscheidungen]):
<blockquote>
<blockquote>BVerfG, Beschluss/Urteil [der 2. Kammer] des Ersten/Zweiten Senats vom [Datum] – Az. -, www.bundesverfassungsgericht.de, Rn. [x].</blockquote>
"Für die Zitierung wird folgende Form vorgeschlagen: BVerfG, [Aktenzeichen] vom [Datum], [Absatz-Nr.], <nowiki>http://www.bverfg.de/</nowiki>.<br/>Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts."<br/>(BVerfG [http://www.bverfg.de/entscheidungen.html Copyright-Hinweise])</blockquote>


Zitierung: BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 2.3.2010, Absatz-Nr. (1 - 345), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
Zitierung:  
 
BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 02.03.2010, Rn. (1-345), http://www.bverfg.de/e/rs20100302_1bvr025608.html
 
Der Link auf die Seite der Entscheidung wird durch die Vorlage nicht separat dargestellt, sondern dem Aktenzeichen und dem Datum unterlegt. Nicht umgesetzt ist diese Zitierung: BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 02.03.2010, Az. 1 BvR 256/08, Rn. (1-345), http://www.bverfg.de/e/rs20100302_1bvr025608.html.




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* '''Parameter 1''': AZ - Aktenzeichen
* '''Parameter 1''': AZ - Aktenzeichen
* '''Parameter 2''': Datum
* '''Parameter 2''': Datum
* '''Parameter 3''': Abs - Absatz-Nr.
* '''Parameter 3''': Rn - Randnummer
* '''Parameter 4''': Link - Verweis zur Entscheidung
* '''Parameter 4''': Link - Verweis zur Entscheidung


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'''Kopiervorlage''' für Autoren
'''Kopiervorlage''' für Autoren
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Mit seiner Entscheidung vom 2.März 2010 {{BVerfG
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}} hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...
}} hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...
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Mit seiner Entscheidung vom 2.März 2010 ({{BVerfG
Mit seiner Entscheidung vom 2.März 2010 ({{BVerfG
|1 BvR 256/08|2.3.2010|Absatz-Nr. (1 - 345)
|1 BvR 256/08|02.03.2010|1 - 345
}}) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...
}}) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...


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Mit seiner Entscheidung vom 2.März 2010 ({{BVerfG
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}} hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...
}} hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...
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Mit seiner Entscheidung vom 2.März 2010 ({{BVerfG
Mit seiner Entscheidung vom 2.März 2010 ({{BVerfG
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}}) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...
}}) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...


[[Kategorie:Vorlagen]]
[[Kategorie:Vorlagen]]

Aktuelle Version vom 1. November 2015, 17:47 Uhr

Diese Vorlage dient zum Verweis auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes.

Das Bundesverfassungsgericht schlägt folgende Zitierung vor (vgl. BVerfG - Hinweise zu Entscheidungen):

BVerfG, Beschluss/Urteil [der 2. Kammer] des Ersten/Zweiten Senats vom [Datum] – Az. -, www.bundesverfassungsgericht.de, Rn. [x].

Zitierung:

BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 02.03.2010, Rn. (1-345), http://www.bverfg.de/e/rs20100302_1bvr025608.html

Der Link auf die Seite der Entscheidung wird durch die Vorlage nicht separat dargestellt, sondern dem Aktenzeichen und dem Datum unterlegt. Nicht umgesetzt ist diese Zitierung: BVerfG, Urteil des Ersten Senats vom 02.03.2010, Az. 1 BvR 256/08, Rn. (1-345), http://www.bverfg.de/e/rs20100302_1bvr025608.html.


Parameter

  • Parameter 1: AZ - Aktenzeichen
  • Parameter 2: Datum
  • Parameter 3: Rn - Randnummer
  • Parameter 4: Link - Verweis zur Entscheidung

Parameter 1-2 müssen nicht namentlich benannt werden. Parameter 3-4 müssen benannt werden, sind jedoch optionale Angaben.


Kopiervorlage für Autoren

{{BVerfG
|AZ=|Datum=|Rn=|Link=
}}


Beispiele

Ohne Link:

Mit seiner Entscheidung vom 2.März 2010 {{BVerfG
|AZ=1 BvR 256/08|Datum=02.03.2010|Rn=1 - 345
}} hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...

Mit seiner Entscheidung vom 2.März 2010 (BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 02.03.2010, Rn. (1 - 345 )) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...


Mit Link:

Mit seiner Entscheidung vom 2.März 2010 ({{BVerfG
|AZ=1 BvR 256/08|Datum=02.03.2010|Rn=1 - 345|Link=http://www.bverfg.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025608.html
}} hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...

Mit seiner Entscheidung vom 2.März 2010 (BVerfG, 1 BvR 256/08 vom 02.03.2010, Rn. (1 - 345)) hat das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung zwar nicht als mit dem Grundgesetz schlechthin unvereinbar erklärt, es hat aber den Gesetzgeber zu einer umfassenden Neuregelung verpflichtet und dafür hohe Hürden vorgegeben, wie die Leitsätze zum Urteil verdeutlichen...