Vorlage:"/Doku

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Parameter

  • Parameter 1: Text - Zitat
  • Parameter 2: Autor - Vorname Name
  • Parameter 3: Quelle - URL zur Quelle
  • Parameter 4: Anführungszeichen vor dem Text
  • Parameter 5: Anführungszeichen nach dem Text
  • Parameter 6: Link - Referenz URL

Hinweis: Derzeit ist es nicht möglich, beim Weggelassen des Parameters "Link" die Klammern [] automatisch zu verbergen. Deswegen kann man sich des Tricks unter "Kurzform mit Link" bedienen.


Kopiervorlage

Langform:

{{"
 | Text=
 | Autor=
 | Quelle=
 | vor=
 | nach=
 | Link=
 | kla=
 | klz=
}}

Kurzform ohne Link:

{{"|Text|Autor|Quelle}}

Kurzform mit Link:

{{"|Text|Autor|Quelle|kla=[|Link|klz=]}}

kla = eckige Klammer auf [
klz = eckige Klammer zu ]


Beispiele

Fließtext Kurzform ohne Link:

Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"|in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe|Autor=Düsseldorfer Kreis|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.

Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung „in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe“ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010). Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.


Fließtext Kurzform mit Link (und kla, klz):

Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle|Autor=Düsseldorfer Kreis|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''|kla=[|Link=http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html|klz=]}}.

Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: „Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle“ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010).