Vorlage:"/Doku: Unterschied zwischen den Versionen

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* '''Parameter 2''': Autor - Vorname Name  
* '''Parameter 2''': Autor - Vorname Name  
* '''Parameter 3''': Quelle - URL zur Quelle  
* '''Parameter 3''': Quelle - URL zur Quelle  
* '''Parameter 4''': Anführungszeichen vor dem Text
* '''Parameter 4''': Link - Referenz URL
* '''Parameter 5''': Anführungszeichen nach dem Text
* '''Parameter 6''': Link - Referenz URL
'''Hinweis''': Derzeit ist es nicht möglich, beim Weggelassen des Parameters "Link" die Klammern [] automatisch zu verbergen. Deswegen kann man sich des Tricks unter "Kurzform mit Link" bedienen.




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<pre><nowiki>
<pre><nowiki>
{{"
{{"
| Text=
|Text=
| Autor=
|Autor=
| Quelle=
|Quelle=|Link=
| vor=
| nach=
| Link=
| kla=
| klz=
}}
}}
</nowiki></pre>
</nowiki></pre>


Kurzform ohne Link:
Kurzform:
<pre><nowiki>
<pre><nowiki>
{{"|Text|Autor|Quelle}}
{{"|Text|Autor|Quelle|Link}}
</nowiki></pre>
 
 
Kurzform mit Link:
<pre><nowiki>
{{"|Text|Autor|Quelle|kla=[|Link|klz=]}}
</nowiki></pre>
kla = eckige Klammer auf [<br/>
klz = eckige Klammer zu ]
 
 
Auch diese Kurzform mit Link ist möglich (ohne kla, klz - die [] Klammern werden vor Link und nach Quelle gesetzt):
<pre><nowiki>
{{"|Text|Autor|[Link|Quelle]}}
</nowiki></pre>
</nowiki></pre>


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'''Beispiele'''
'''Beispiele'''


Fließtext Kurzform ohne Link:
Fließtext Langform ohne Link:
<pre style="white-space:pre-wrap;">
<pre style="white-space:pre-wrap;">
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"
|in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe
|Text=in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''
|Quelle=Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010
}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
</pre>
</pre>
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"
|in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe
|Text=in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''
|Quelle=Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010
}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.




Fließtext Kurzform mit Link (und kla, klz):
Fließtext Kurzform mit Link:
<pre style="white-space:pre-wrap;">
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"
|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''
|kla=[
|Link=http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html
|klz=]
}}.
</pre>
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"
|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''
|kla=[
|Link=https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html
|klz=]
}}.
 
 
Fließtext Kurzform mit Link (ohne kla, klz - die [] Klammern werden vor Link und nach Quelle gesetzt):
<pre style="white-space:pre-wrap;">
<pre style="white-space:pre-wrap;">
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle|Düsseldorfer Kreis|Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010|https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html}}.
|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Link=[http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html
|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010'']
}}.
</pre>
</pre>
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle|Düsseldorfer Kreis|Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010|https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html}}.
|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Link=[http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html
|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010'']
}}.


[[Kategorie:Vorlagen]]
[[Kategorie:Vorlagen]]

Aktuelle Version vom 23. Juli 2012, 21:34 Uhr

Diese Vorlage dient für im Text eingefügte Zitate mit Quellenangabe.


Parameter

  • Parameter 1: Text - Zitat
  • Parameter 2: Autor - Vorname Name
  • Parameter 3: Quelle - URL zur Quelle
  • Parameter 4: Link - Referenz URL


Kopiervorlage für Autoren

Langform:

{{"
|Text=
|Autor=
|Quelle=|Link=
}}

Kurzform:

{{"|Text|Autor|Quelle|Link}}


Beispiele

Fließtext Langform ohne Link:

Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"
|Text=in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Quelle=Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010
}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.

Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung „in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe“ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010). Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.


Fließtext Kurzform mit Link:

Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle|Düsseldorfer Kreis|Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010|https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html}}.

Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: „Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle“ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010).