Vorlage:"/Doku: Unterschied zwischen den Versionen

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Benutzer:Teclador/Vorlage:"/Doku
Diese Vorlage dient für im Text eingefügte Zitate mit Quellenangabe.
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Parameter
Parameter 1: Text - Zitat
Parameter 2: Autor - Vorname Name
Parameter 3: Quelle - URL zur Quelle
Parameter 4: Anführungszeichen vor dem Text
Parameter 5: Anführungszeichen nach dem Text
Parameter 6: Link - Referenz URL
Hinweis: Derzeit ist es nicht möglich, beim Weggelassen des Parameters "Link" die Klammern [] automatisch zu verbergen. Deswegen kann man sich des Tricks unter "Kurzform mit Link" bedienen.


Kopiervorlage für Autoren
'''Parameter'''
* '''Parameter 1''': Text - Zitat
* '''Parameter 2''': Autor - Vorname Name
* '''Parameter 3''': Quelle - URL zur Quelle
* '''Parameter 4''': Link - Referenz URL
 
 
'''Kopiervorlage''' für Autoren
 
Langform:
Langform:
<pre><nowiki>
{{"
{{"
| Text=
|Text=
| Autor=
|Autor=
| Quelle=
|Quelle=|Link=
| vor=
| nach=
| Link=
| kla=
| klz=
}}
}}
Kurzform ohne Link:
</nowiki></pre>
{{"|Text|Autor|Quelle}}


Kurzform mit Link:
Kurzform:
{{"|Text|Autor|Quelle|kla=[|Link|klz=]}}
<pre><nowiki>
kla = eckige Klammer auf [
{{"|Text|Autor|Quelle|Link}}
klz = eckige Klammer zu ]
</nowiki></pre>


Auch diese Kurzform mit Link ist möglich (ohne kla, klz - die [] Klammern werden vor Link und nach Quelle gesetzt):
{{"|Text|Autor|[Link|Quelle]}}


Beispiele
'''Beispiele'''
Fließtext Kurzform ohne Link:
 
Fließtext Langform ohne Link:
<pre style="white-space:pre-wrap;">
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"
|Text=in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Quelle=Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010
}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
</pre>
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"
|in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe
|Text=in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''
|Quelle=Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010
}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.
Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung „in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe “ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010). Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.


Fließtext Kurzform mit Link (und kla, klz):
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"
|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010''
|kla=[
|Link=http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html
|klz=]
}}.
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: „Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle “ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010).


Fließtext Kurzform mit Link (ohne kla, klz - die [] Klammern werden vor Link und nach Quelle gesetzt):
Fließtext Kurzform mit Link:
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"
<pre style="white-space:pre-wrap;">
|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle|Düsseldorfer Kreis|Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010|https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html}}.
|Autor=Düsseldorfer Kreis
</pre>
|Link=[http://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle|Düsseldorfer Kreis|Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010|https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html}}.
|Quelle=''Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010'']
 
}}.
[[Kategorie:Vorlagen]]
Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: „Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle “ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010).
Kategorie: Vorlagen

Aktuelle Version vom 23. Juli 2012, 20:34 Uhr

Diese Vorlage dient für im Text eingefügte Zitate mit Quellenangabe.


Parameter

  • Parameter 1: Text - Zitat
  • Parameter 2: Autor - Vorname Name
  • Parameter 3: Quelle - URL zur Quelle
  • Parameter 4: Link - Referenz URL


Kopiervorlage für Autoren

Langform:

{{"
|Text=
|Autor=
|Quelle=|Link=
}}

Kurzform:

{{"|Text|Autor|Quelle|Link}}


Beispiele

Fließtext Langform ohne Link:

Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung {{"
|Text=in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe
|Autor=Düsseldorfer Kreis
|Quelle=Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010
}}. Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.

Zu den Rahmenbedingungen für die Arbeit der DSB gehört die Einbindung „in alle relevanten betrieblichen Planungs- und Entscheidungsabläufe“ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010). Sie führen das Verfahrensverzeichnis gemäß §4g Abs.2 BSDG und haben hierfür die erforderlichen Unterlagen zu erhalten.


Fließtext Kurzform mit Link:

Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: {{"|Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle|Düsseldorfer Kreis|Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010|https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Publikationen/Entschliessungssammlung/DuesseldorferKreis/24112010-MindestanforderungenAnFachkunde.html}}.

Die Datenschutzbeauftragten müssen mindestens über folgende datenschutzrechtliche und technisch-organisatorische Kenntnisse verfügen: „Grundkenntnisse zu verfassungsrechtlich garantierten Persönlichkeitsrechten der Betroffenen und Mitarbeiter der verantwortlichen Stelle“ (Düsseldorfer Kreis: Beschluss des Düsseldorfer Kreises vom 24./25. November 2010).