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Bearbeitungen
Änderungen
14 BDSG
,Vorlageneinbindung
<noinclude>
==Bundesdatenschutzgesetz==
===Zweiter Abschnitt - Datenverarbeitung der öffentlichen Stellen===
===Erster Unterabschnitt - Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung===
</noinclude>
====§ 14 Datenspeicherung, -veränderung und -nutzung====
(6) Die Speicherung, Veränderung oder Nutzung von besonderen Arten personenbezogener Daten ({{bdsg|3|9}}) zu den in {{bdsg|13|2||7}} genannten Zwecken richtet sich nach den für die in {{bdsg|13|2||7}} genannten Personen geltenden Geheimhaltungspflichten.
<noinclude>{{bdsg_nav}}[[Kategorie:BDSG|§ 14]]</noinclude>