Auftragsdatenverarbeitung: Unterschied zwischen den Versionen

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Siehe auch [[Checkliste Datenverarbeitung im Auftrag#Datenverarbeitung im Auftrag oder Funktions.C3.BCbertragung|Checkliste Erkennungsmerkmale für Datenverarbeitung im Auftrag/Funktionsübertragung]].
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==Bußgelder==
== Bußgelder ==
Wer eine ADV auch nur unvollständig im Sinne des {{bdsg|11}} BDSG vergibt oder sich nicht vor Beginn der ADV von den TOMs beim Auftragnehmer überzeugt kann nach {{bdsgl|43|1||2b}} mit einem Bußgeld bis 50.000,-€ bestraft werden.
Wer eine ADV auch nur unvollständig im Sinne des {{bdsg|11}} BDSG vergibt oder sich nicht vor Beginn der ADV von den TOMs beim Auftragnehmer überzeugt kann nach {{bdsgl|43|1||2b}} mit einem [[Bußgeld]] bis 50.000,-€ bestraft werden.


==Best Practice==
==Best Practice==
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