DSGVO:Art 83: Unterschied zwischen den Versionen

Zur Navigation springen Zur Suche springen
K
Verweis
K (1 Version importiert: englische Fassung, Berichtigungen)
K (Verweis)
 
Zeile 5: Zeile 5:




(2) Geldbußen werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu oder anstelle von Maßnahmen nach {{dgl|58|2}} Buchstaben a bis h und j verhängt. Bei der Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße und über deren Betrag wird in jedem Einzelfall Folgendes gebührend berücksichtigt:
(2) [[Geldbußen]] werden je nach den Umständen des Einzelfalls zusätzlich zu oder anstelle von Maßnahmen nach {{dgl|58|2}} Buchstaben a bis h und j verhängt. Bei der Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße und über deren Betrag wird in jedem Einzelfall Folgendes gebührend berücksichtigt:
<ol class="lit">
<ol class="lit">
<li>Art, Schwere und Dauer des Verstoßes unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs oder des Zwecks der betreffenden Verarbeitung sowie der Zahl der von der Verarbeitung betroffenen Personen und des Ausmaßes des von ihnen erlittenen Schadens;</li>
<li>Art, Schwere und Dauer des Verstoßes unter Berücksichtigung der Art, des Umfangs oder des Zwecks der betreffenden Verarbeitung sowie der Zahl der von der Verarbeitung betroffenen Personen und des Ausmaßes des von ihnen erlittenen Schadens;</li>
Template-Autor
128

Bearbeitungen

Navigationsmenü