Softwaretest mit Echtdaten: Unterschied zwischen den Versionen

K
Formatierung
(Erstellung)
 
K (Formatierung)
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Dieser Annahme würde Absatz 2 Punkt 3 entsprechen:
Dieser Annahme würde Absatz 2 Punkt 3 entsprechen:


"offensichtlich ist, dass es im Interesse des Betroffenen liegt, und kein Grund zu der Annahme besteht, dass er in Kenntnis des anderen Zwecks seine Einwilligung verweigern würde".
:"offensichtlich ist, dass es im Interesse des Betroffenen liegt, und kein Grund zu der Annahme besteht, dass er in Kenntnis des anderen Zwecks seine Einwilligung verweigern würde".


Damit kann eine eine Zweckänderung begründet werden.
Damit kann eine eine Zweckänderung begründet werden.


Absatz 3 gewährt, wie bereits erwähnt, u.a. eine Zweckänderung für Ausbildungs- und Prüfungszwecke durch die verantwortliche Stelle, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Dies gewährt die Möglichkeit der Verwendung von Daten für Zwecke der Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen, der Rechnungsprüfung oder der Durchführung von Organisationsuntersuchungen sowie zu Ausbildungs- und Prüfungszwecken genutzt werden können.
Absatz 3 gewährt, wie bereits erwähnt, u.a. eine Zweckänderung für Ausbildungs- und Prüfungszwecke durch die verantwortliche Stelle, soweit nicht überwiegende schutzwürdige Interessen des Betroffenen entgegenstehen. Dies gewährt die Möglichkeit der Verwendung von Daten für Zwecke der Wahrnehmung von Aufsichts- und Kontrollbefugnissen, der Rechnungsprüfung oder der Durchführung von Organisationsuntersuchungen sowie zu Ausbildungs- und Prüfungszwecken genutzt werden können.


==== Die zulässige Übermittlung der Daten ====
==== Die zulässige Übermittlung der Daten ====
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